Grundsätze zur Vergabe von Coworking- Arbeitsplätzen im Neuen Amt Altona
Einführung – Absatz 1
Die nutzenden Mitglieder der Genossenschaft mieten Gewerberäume, Gewerbeflächen, Einrichtungen oder Arbeitsplätze der Genossenschaft. Wer keinen Nutzungsbedarf mehr hat bzw. im laufenden Betrieb keinen Nutzungsvertrag abschließt, kann kein nutzendes Mitglied bleiben – kann aber mit Zustimmung des Aufsichtsrats investierendes Mitglied der Genossenschaft werden (siehe Satzung §3).
Einführung – Absatz 2
Die nachfolgend definierten Grundsätze zur Vergabe von Coworking-Arbeitsplätzen wurden mit den NAA Mitgliedern gemeinsam erarbeitet und am XX.XX.20XX von der Generalversammlung verabschiedet. Hierdurch soll die Vergabe von Arbeitsplätzen für alle jetzigen und zukünftigen Mitglieder der Genossenschaft transparent gestaltet werden. Der Vorstand wird die Platzvergabe nach den folgenden Prinzipien ausrichten.
Grundsatz 1
Der Bedarf wird (formlos) bei der Genossenschaft angemeldet. Hierbei sollten alle relevanten Suchkriterien angegeben werden, wie z. B.: Flex-Platz, Pro-Platz, Fixed-Desk in 4er oder 6er Büro; Nord- oder Südseite, ganzes 4er oder 6er Büro etc.
Die Genossenschaft führt ggf. eine Warteliste.
Grundsatz 2
Die arbeitsplatzsuchenden Mitglieder erhalten Angebote in der Reihenfolge ihrer Mitgliedsnummer. Das Mitglied hat X Werktage Zeit, um sich auf das Angebot zu melden. Bei Gruppen von Einzelmitgliedern, die sich zusammen bewerben, wird aus den Mitgliedsnummern ein Durchschnittswert gebildet.
Grundsatz 3
Der/die Interessent*in ist oder wird nutzendes Mitglied.
Grundsatz 4
Der/die Interessent*in zeichnet die erforderlichen Pflichtanteile für die entsprechende Nutzung (Flex, Pro oder Fix bzw. Büro). Eine Ratenzahlung kann vom Vorstand zugelassen werden.
Grundsatz 5
Der/die Interessent*in schließt einen Coworking-Nutzungsvertrag ab.
Grundsatz 6
Das Coworking-Angebot wird auf externe Mietinteressenten ausgeweitet, sofern die Anschlussvermietung gefährdet erscheint oder sich keine Mitglieder für einen freiwerdenden Arbeitsplatz melden.
Grundsatz 7
Die Vergabe von Arbeitsplätzen liegt in der Verantwortung des Vorstands. Dieser kann die Verantwortung auch an Angestellte oder Coworking-Dienstleister auslagern.
Grundsatz 8
Der Vorstand kann in begründeten Fällen von den Grundsätzen zur Vergabe von Arbeitsplätzen abweichen, wenn dies nach pflichtgemäßem Ermessen als geboten erscheint. Die Dringlichkeit der übrigen platzsuchenden Mitglieder ist ausreichend zu berücksichtigen.