Skip to content

2.2 Geografisches Siedlungsgebiet / Geografiski sedleński rum

Das angestammte Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden in Brandenburg umfasst Teile der Landkreise Dahme-Spreewald, Oberspreewald-Lausitz und Spree-Neiße/Sprjejwa-Nysa sowie der kreisfreien Stadt Cottbus/Chóśebuz. Es ist gesetzlich definiert (§ 3 Sorben/Wenden-Gesetz, SWG)  und bildet den räumlichen Bezugsrahmen für die in diesem Dokument formulierten Maßnahmen. Für statistische Zwecke wäre die Schaffung einer auf das angestammte Siedlungsgebiet bezogenen Kategorie der Landesstatistik wünschenswert, da bundesweite und landesweite oder an Landkreisen orientierte Statistiken die besondere Situation dieser Region nicht abbilden können (Laschewski 2024/AP6).

Das Siedlungsgebiet ist kein homogener Sprachraum. Es gibt Ortschaften mit nach wie vor höherer Sorbischsprecher:innendichte neben solchen, in denen die Sprache abgesehen von zweisprachiger Beschilderung kaum noch präsent ist. Cottbus/Chóśebuz ist als Verwaltungs-,  Bildungs- und Medienzentrum (Niedersorbisches Gymnasium, Schule für niedersorbische Sprache und Kultur, Domowina-Regionalverband, Stiftung für das sorbische Volk, Sorbisches Institut, BTU Cottbus–Senftenberg, WITAJ-Sprachzentrum, Medien [rbb, Nowy Casnik, Płomje]) der institutionelle Schwerpunkt der Spracharbeit. Gleichzeitig lebt ein wachsender Anteil aktiver Sprecher:innen außerhalb des angestammten Siedlungsgebiets oder ist in digitalen Gemeinschaften aktiv – das sogenannte „virtuelle sorbische Siedlungsgebiet" (Nitzsche 2015).

adhocracy+ is funded by donations.
Donate now
Donate now to adhocracy+