Die niedersorbische Sprache / Dolnoserbska rěc
2.1 Sprachliche Charakteristik und Geschichte / Rěcna charakteristika a rěcne stawizny
Niedersorbisch (dolnoserbšćina) ist eine westslawische Sprache und gehört zusammen mit dem Obersorbischen zur sorbischen Untergruppe innerhalb des westslawischen Zweigs der slawischen Sprachfamilie. Sie ist eng mit dem Polnischen, Slowakischen und Tschechischen verwandt und bildet gemeinsam mit dem Obersorbischen die einzigen erhaltenen autochthonen westslawischen Sprachen auf heutigem deutschem Territorium.
Die slawische Besiedlung der Lausitz geht auf das 7. Jahrhundert zurück. Seit dem Mittelalter wurde das Siedlungsgebiet durch Kolonisierung und Assimilationsdruck sukzessive verkleinert. Im Laufe des 19. und vor allem des 20. Jahrhunderts – beschleunigt durch Industrialisierung, politische Unterdrückung im Nationalsozialismus und die weitgehend assimilationistische Schulpolitik ab den 1960er Jahren – zog sich die Sprachgemeinschaft weiter zusammen. Die jüngste Phase der Deindustrialisierung nach 1990 war mit Abwanderung und sozialem Wandel verbunden, der die Sprachsituation weiter belastete.
Sprachlich zeichnet sich das Niedersorbische durch eine eigenständige Grammatik, ein eigenes Lautsystem und einen Wortschatz aus, der sich auch vom Obersorbischen unterscheidet. Es existiert eine kodifizierte niedersorbische Schriftsprache. Das Niedersorbische ist gut dokumentiert: Digitale niedersorbische Sprachressourcen und -korpora, insbesondere das Niedersorbisch-Deutsche Wörterbuch (DNW) und grammatische Referenzwerke bilden die Grundlage für Unterricht sowie für die sprachliche Orientierung und Normierung. Die Kodifizierung wird fortlaufend durch die Niedersorbische Sprachkommission weiterentwickelt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht; Fragen der Korpusplanung – Wortneuschöpfungen (Neologismen), Fachterminologie, digitale Normierung – sind nach wie vor aktiver Forschungsgegenstand.
2.2 Geografisches Siedlungsgebiet / Geografiski sedleński rum
Das angestammte Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden in Brandenburg umfasst Teile der Landkreise Dahme-Spreewald, Oberspreewald-Lausitz und Spree-Neiße/Sprjejwa-Nysa sowie der kreisfreien Stadt Cottbus/Chóśebuz. Es ist gesetzlich definiert (§ 3 Sorben/Wenden-Gesetz, SWG) und bildet den räumlichen Bezugsrahmen für die in diesem Dokument formulierten Maßnahmen. Für statistische Zwecke wäre die Schaffung einer auf das angestammte Siedlungsgebiet bezogenen Kategorie der Landesstatistik wünschenswert, da bundesweite und landesweite oder an Landkreisen orientierte Statistiken die besondere Situation dieser Region nicht abbilden können (Laschewski 2024/AP6).
Das Siedlungsgebiet ist kein homogener Sprachraum. Es gibt Ortschaften mit nach wie vor höherer Sorbischsprecher:innendichte neben solchen, in denen die Sprache abgesehen von zweisprachiger Beschilderung kaum noch präsent ist. Cottbus/Chóśebuz ist als Verwaltungs-, Bildungs- und Medienzentrum (Niedersorbisches Gymnasium, Schule für niedersorbische Sprache und Kultur, Domowina-Regionalverband, Stiftung für das sorbische Volk, Sorbisches Institut, BTU Cottbus–Senftenberg, WITAJ-Sprachzentrum, Medien [rbb, Nowy Casnik, Płomje]) der institutionelle Schwerpunkt der Spracharbeit. Gleichzeitig lebt ein wachsender Anteil aktiver Sprecher:innen außerhalb des angestammten Siedlungsgebiets oder ist in digitalen Gemeinschaften aktiv – das sogenannte „virtuelle sorbische Siedlungsgebiet" (Nitzsche 2015).
2.3 Rechtlicher Schutz und institutioneller Rahmen / Pšawniski status a institucionelny ramik
Der Schutz des Niedersorbischen ist auf mehreren Ebenen rechtlich verankert.Auf Landesebene garantieren die Landesverfassung (Art. 25) und das Sorben/Wenden-Gesetz (SWG) das Recht auf Pflege, Förderung und Weiterentwicklung der niedersorbischen Sprache sowie der sprachlichen Identität der Sorb:innen/Wend:innen. Die rechtlichen Regelungen verpflichten sowohl das Land als auch die Kommunen zu entsprechendem Handeln. Angesprochen sind u. a. das Bildungssystem (vgl. u. a. Landesverfassung, SWG, Schulgesetz, Kitagesetz), die Verwendung der Sprache in öffentlicher Verwaltung und Beschilderung (vgl. u. a. Landesverfassung, SWG, Verwaltungsverfahrensgesetz, E-Governmentgesetz) und weitere Bereiche des öffentlichen und sozialen Lebens.
Auf europäischer Ebene sind Deutschland und Brandenburg durch die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen und das Rahmenübereinkommen des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten zu proaktivem Handeln zur Stärkung der niedersorbischen Sprache verpflichtet. In den aus Staatenberichten und Empfehlungen des Europarates bestehenden Monitoringprozessen wird die Umsetzung dieser Verpflichtungen bewertet; das Niedersorbische wird dabei regelmäßig als besonders gefährdet hervorgehoben.
Das zentrale staatliche Förderinstrument ist die Stiftung für das sorbische Volk, finanziert aus Mitteln des Bundes, des Freistaats Sachsen und des Landes Brandenburg. Sie sichert die institutionelle Förderung der sorbischen Einrichtungen: Sorbisches Institut, Domowina mit WITAJ-Sprachzentrum, Domowina-Verlag, Schule für niedersorbische Sprache und Kultur, sorbische/wendische Kulturinfrastruktur und weitere. Die Förderentscheidungen der Stiftung sind ein zentraler Hebel für die Umsetzung dieser Strategie.
Weitere Sprachförderung erfolgt durch das Land Brandenburg (z. B. Projektförderung durch Ministerien, Niedersorbisch-Unterricht an den staatlichen Schulen), Kommunen (z. B. Projektförderung und Stipendien durch Landkreise) und Dritte. Der Bund fördert im Rahmen der Strukturwandelförderung für die Lausitz bis 2031 ebenfalls Projekte mit niedersorbischem Sprachbezug, unter anderem auch die Entwicklung dieses Strategiepapiers.
2.4 Verhältnis zum Obersorbischen / Poměr k górnoserbšćinje
Das Obersorbische (hornjoserbšćina) wird in der Oberlausitz (Freistaat Sachsen) gesprochen und weist eine deutlich größere Sprachgemeinschaft als das Niedersorbische auf. Trotz enger sprachlicher Verwandtschaft bestehen grammatikalische und lexikalische Unterschiede. Niedersorbisch und Obersorbisch sind eigenständige Schriftsprachen mit je eigener Normierung. Als Oberbegriff wird aus ober- und niedersorbischer Sicht "Sorbisch” verwendet. Allerdings ist die Wahrnehmung sehr verbreitet, dass mit Sorbisch nur Obersorbisch gemeint sei, so dass in der Niederlausitz auch öfter Niedersorbisch, Sorbisch/Wendisch oder Wendisch benutzt werden.
Die gemeinsame institutionelle Infrastruktur (Stiftung für das sorbische Volk, Domowina mit dem WITAJ-Sprachzentrum und weitere sorbische/wendische Institutionen) verbindet die Sprachgemeinschaften organisatorisch. Im medialen oder Bildungsbereich gibt es hingegen kaum gemeinsame Räume mit beiden Sprachen. Die vorliegende Strategie bezieht sich ausschließlich auf das Niedersorbische in Brandenburg. Wo Synergien mit der obersorbischen Sprachpolitik bestehen und strategisch zu nutzen sind – etwa in der Lehramtsausbildung, Digitalisierung oder gemeinsamen Öffentlichkeitsarbeit –, werden diese explizit benannt.