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2.3 Rechtlicher Schutz und institutioneller Rahmen / Pšawniski status a institucionelny ramik

Der Schutz des Niedersorbischen ist auf mehreren Ebenen rechtlich verankert.Auf Landesebene garantieren die Landesverfassung (Art. 25) und das Sorben/Wenden-Gesetz (SWG) das Recht auf Pflege, Förderung und Weiterentwicklung der niedersorbischen Sprache sowie der sprachlichen Identität der Sorb:innen/Wend:innen. Die rechtlichen Regelungen verpflichten sowohl das Land als auch die Kommunen zu entsprechendem Handeln.  Angesprochen sind u. a. das Bildungssystem (vgl. u. a. Landesverfassung, SWG, Schulgesetz, Kitagesetz), die Verwendung der Sprache in öffentlicher Verwaltung und Beschilderung (vgl. u. a. Landesverfassung, SWG, Verwaltungsverfahrensgesetz, E-Governmentgesetz) und weitere Bereiche des öffentlichen und sozialen Lebens. 

Auf europäischer Ebene sind Deutschland und Brandenburg durch die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen und das Rahmenübereinkommen des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten zu proaktivem Handeln zur Stärkung der niedersorbischen Sprache verpflichtet. In den aus Staatenberichten und Empfehlungen des Europarates bestehenden Monitoringprozessen wird die Umsetzung dieser Verpflichtungen bewertet; das Niedersorbische wird dabei regelmäßig als besonders gefährdet hervorgehoben.

Das zentrale staatliche Förderinstrument ist die Stiftung für das sorbische Volk, finanziert aus Mitteln des Bundes, des Freistaats Sachsen und des Landes Brandenburg. Sie sichert die institutionelle Förderung der sorbischen Einrichtungen: Sorbisches Institut, Domowina mit WITAJ-Sprachzentrum, Domowina-Verlag, Schule für niedersorbische Sprache und Kultur, sorbische/wendische Kulturinfrastruktur und weitere. Die Förderentscheidungen der Stiftung sind ein zentraler Hebel für die Umsetzung dieser Strategie. 

Weitere Sprachförderung erfolgt durch das Land Brandenburg (z. B. Projektförderung durch Ministerien, Niedersorbisch-Unterricht an den staatlichen Schulen), Kommunen (z. B. Projektförderung und Stipendien durch Landkreise) und Dritte. Der Bund fördert im Rahmen der Strukturwandelförderung für die Lausitz bis 2031 ebenfalls Projekte mit niedersorbischem Sprachbezug, unter anderem auch die Entwicklung dieses Strategiepapiers.

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