3.4 Was diese Strategie nicht leistet / Co toś ta strategija njewugbajo
Die Strategie ersetzt keine staatlichen Aktionspläne und trifft keine Entscheidungen über die Verteilung von Fördermitteln. Sie ist kein Rechtsdokument und begründet keine einklagbaren Ansprüche. Sie kann nur dann wirksam werden, wenn die beteiligten oder zur Umsetzung nötigen Akteur:innen Verantwortung übernehmen, ihre Selbstverpflichtungen einhalten und die dafür notwendigen Ressourcen bereitstellen oder einwerben.
Die Strategie enthält keine detaillierten operativen Pläne für einzelne Institutionen – diese bleiben in deren Eigenverantwortung. Sie gibt jedoch den Rahmen vor, innerhalb dessen diese Pläne kohärent entwickelt werden sollten.