22. Änderung des Flächennutzungsplanes und Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2 "Solarpark Holtershausen"
Errichtung von großflächigen Photovoltaikanlagen östlich der Ortschaft Holtershausen, hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
Brainstorming
Hier besteht die Möglichkeit, sich zur 22. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2 "Solarpark Holtershausen" (Stadt Einbeck, Ortschaft Holtershausen) zu äußern und nach Ihrer Meinung Kommentare abzugeben. Etwaige Stellungnahmen können im Rahmen der Frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung innerhalb der Beteiligungsfrist vom 10.12.2025 bis einschließlich 21.01.2026 an die Email-Adresse bauleitplanung@einbeck.de abgegeben werden.
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