Kapitel 1: Anforderungen an eine länderübergreifende Beteiligungsplattform
Die technische Basis jeder erfolgreichen Beteiligungsplattform muss auf offenen Standards beruhen, um Interoperabilität zwischen verschiedenen Verwaltungsebenen zu gewährleisten. Insbesondere die Schnittstellen zu bestehenden Fachverfahren und Bürgerkonten sollten einheitlich gestaltet sein, damit keine Datensilos entstehen.
Barrierefreiheit nach BITV 2.0 ist für alle öffentlichen digitalen Angebote verpflichtend und muss von Beginn an integraler Bestandteil der Konzeption sein. Dies umfasst nicht nur technische Aspekte wie Screenreader-Kompatibilität, sondern auch die sprachliche Verständlichkeit der Beteiligungsformate.
Datenschutz und IT-Sicherheit müssen auf höchstem Niveau implementiert werden, um das Vertrauen der Bürger*innen in digitale Beteiligungsprozesse zu stärken. Dabei sollten Datensparsamkeit und Pseudonymisierung wo möglich eingesetzt werden, ohne die Qualität der Beteiligungsprozesse zu beeinträchtigen.