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Verkehrs- und Parksituation nacharbeiten - Gebäudegestaltung kontrollieren

Bebauungsplan Baxmannsweg – Planänderung und Bebauungsentwurf gemäß Auslage Bauamt Winsen – Gespräche mit Frau Fiss am 22.07. und 29.07.21

Grundlagen: aktuelle Stände lt. Veröffentlichungen Webseite https://www.winsen.de/portal/meldungen/bebauungsplan-nr-1-baxmannsweg-2-aenderung-mit-oertlichen-bauvorschriften

Gebäudeansichten TCHOBAN VOSS Architekten aus Planung Vorhabenträger – Perspektiven aus Eckermannstraße und Mozartstraße

 

A. Grundstück – Parkplätze - Verkehr

15 Plätze sind zu wenig bei drei Arztpraxen => Bewirtschaftung Parkplatz muss sicherstellen, daß nicht zudem noch u.a. Pendler dort parken

Ausreichende Rangierflächen auf Hof-Parkplatz berücksichtigen (Sicherheitsbedürfnis ältere Arztbesucher)

Ein-/Ausfahrt Parkplatz von Mozartstraße aus gut einsehbar halten

Parkverbot Mozartstraße in Fahrtri. Nord muß auf heutiger Länge erhalten bleiben und wird kontrolliert

Ausgleich für Parkplatzverluste (Pendler) auf Bleiche sinnvoll => direkten und komfortablen Zugang dorthin schaffen, um die Nutzung zu erleichtern

Vorhandener Durchgang an Schule Eckermannstraße > Parkplatz Edeka zudem möglichst erhalten

Geschwindigkeitsbegrenzung Mozartstraße muß bleiben (30 km/h, beide Fahrtri.) und kontrolliert werden

Rot-Kreuz-Straße nur für Anlieger und Berechtigte: erhöhtes Verkehrsaufkommen auf Mozartstr. / Einmündung Eckermannstraße unbedingt mindern – oder Rot-Kreuz-Str. mit Wendehammer ausbauen

Zebrastreifen Mozartstraße nh. Eckermannstraße bleibt erhalten

Gehwege auf Mozartstraße erneuern und sicher machen

Fazit:

  1. Parkraumkonzept nicht überzeugend, da für die zusätzlichen Bewohner, Mitarbeiter und Praxenbesucher i.V.m. den heute bereits dort parkenden Pendlern kein ausreichendes Parkplatzangebot besteht. Bleiche als mögl. Ausweiche evtl. wichtig: Mehr als nur Appelle, sondern einen kurzen Weg dorthin schaffen!
  2. Zunahme Verkehrsaufkommen Mozartstraße durch neue Anwohner, Praxenbesucher, Parkplatz-Suchende: der Gesamtverkehr sollte nicht über die Einmündung Mozartstraße / Eckermannstraße abgeleitet werden, indem auch aus der Rote-Kreuz-Straße auf die Eckermannstraße zurück gefahren werden darf (dort keine Einbahn-Regelung)

 

B. Gebäude / Bebauung

Bepflanzung mindestens vglb. Entwurfsplanung oder mehr vorsehen (spez. Mozartstraße und Eckermannstraße)

Abstände zum Gehweg rundum mindestens wie auf Entwurfszeichnung

Verblender-Fassaden in Farbe und Gestaltung hell verbindlich > wie auf Entwurfszeichnungen oder sehr ähnlich (nicht dunkel!) - RAL 2001: 3000 – 3011, 8001-8004 tw. bereits dunkler

Oberste Ebene hell / verputzt wie auf Entwurfszeichnung verbindlich => dadurch heller, freundlicher Gesamteindruck

Balkone / Loggien wie auf Entwurfszeichnung verbindlich, auch zur Mozartstraße hin

Weitere Merkmale der Fassadengliederung (Eingangsgestaltung, Versprünge, Schutzgitter) zumindest wie auf Entwurfszeichnung oder mehr verbindlich machen

ca. 3 Arztpraxen, jedoch keine Ladengeschäfte, keine Apotheke (Angebot in Winsen vorhanden), keine Fastfood-Einrichtungen, Bistros, Restaurants etc.

keine Miet- sondern Eigentumswohnungen

Erscheinungs- und Pflegezustand beachten: heute bedingt durch Fußgänger entlang Eckermannstraße etc. meist in verschmutztem Zustand (Abfälle auf der Straße, Gehwegen (etc.)

 

Olaf Lehmann

Winsen, 14.08.2021

Olaf Lehmann
Reference No.: 2021-05689
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