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Lärm-Verkehr-und Schallschutz nacharbeiten. Schreiben an die Stadt Winsen (Luhe)

Wir haben uns mit einem Schreiben direkt an die Stadt Winsen (Luhe) gewandt, unter anderem auch, weil wir diese Plattform als nicht zielführend ansehen

Die bis jetzt eingestellten Ideen, auch zur vorherigen Befragung im Sommer 2020, wurden weder kommentiert, noch wurde Rücksprache gehalten. Diese Plattform soll nicht als Diskussionsforum herhalten, aber wenn Bürger aufgerufen werden Ideen oder Verbesserungsvorschläge einzureichen, sollten diese auch Gehör finden und eine Reaktion wäre wünschenswert.

Das Schreiben das von uns als direkte Nachbarn an die Stadt übergeben wurde, füge ich diesem Beitrag bei.

Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit legen wir Widerspruch gegen die geplanten Änderungen im Bebauungsplan Nr. 1 Baxmannsweg – 2. Änderung´  ein.

Begründung: Es kommt zu signifikanten Erhöhungen der Emissionswerte. Durch den hier vorliegenden Bebauungsplan werden die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen, um im genannten Gebiet eine erhebliche Erhöhung der Emissionen, in Bezug auf Lärm und Verkehr leichtfertig zu akzeptieren. Durch die geplante Änderung werden die Lärm-, Verkehrsbelastungen extrem erhöht. Die im Bebauungsplan gemachten Aussagen, über den Beurteilungspegel an Immissionspunkten, dürften in keiner Weise den Tatsachen entsprechen. Die Fahrzeuggeräusche auf dem Grundstück, sowie bei der Ein- und Ausfahrt,  sind mit den übrigen zu berücksichtigenden Anlagengeräuschen bei der Ermittlung der Zusatzbelastung mit zu erfassen und zu beurteilen. Dies ist nicht geschehen. Völlig unbeachtet blieb die Tatsache, dass die bereits vorhandenen Parkplätze (Querparker) in der Rote-Kreuz Straße erhalten bleiben und es aufgrund der geplanten Verkehrsführung (Einbahnstraße), die Rote-Kreuz Str. als gerne genommene Abkürzung genutzt wird. (rechts vor links zur Mozartstraße). Vor den Querparkern in der Rote-Kreuz Straße müsste aus Sicherheitsgründen ein Fußgängerweg angelegt werden. Wir zweifeln die Richtigkeit der Berechnungen des Verkehrsgutachtens an. Für eine geschönte Berechnung spricht des weiteren, dass das vorliegende Verkehrsgutachten vom 16.03.-18.03.2021 durchgeführt wurde und aufgrund der Corona bedingten Einschränkungen eine Verkehrszählung in der Rote-Kreuz Str., als nicht zielführend angesehen wurde. Fragwürdig ist auch, das die im Gutachten angegebenen Radarmesspunkte westlich des Wacholderweges (dieser befindet sich in der Ortschaft Luhdorf) montiert wurden. Eine erneute Verkehrszählung sollte außerhalb der Ferien (September?) erfolgen. Diese Verkehrszählung sollte auch die Anzahl der rechts abbiegenden Fahrzeuge von der Eckermannstraße in die Mozartstraße einschließen, diese werden vermutlich bei der geplanten Änderung der Verkehrsführung, durch die Rote-Kreuz Straße fahren. Was zu einer erheblichen Mehrbelastung durch die Rote-Kreuz Straße führen würde.

Laut Bebauungsplan wird der Nachtzeitraum (22.00-06.00Uhr) durch das Vorhaben nicht tangiert. Was ist dann mit zukünftigen Bewohnern die in Nachtschichten tätig sind? Ebenso möchten wir darauf hinweisen, das im Zuge der geplanten Apotheke und Arztpraxen ein Nacht-/Notdienst eingerichtet wird (gesetzliche Anforderungen), dieser wird ebenfalls in den nicht berücksichtigen Zeitraum von 22-6 Uhr fallen. Und das die weiterhin vorhandenen Querparker, Rote-Kreuz Straße, größtenteils Kurzzeitparker (Subway, Stadtbummel etc.) oder aber Beschäftigte der Stadt sind und sich an diesen Stellplätzen ebenfalls nicht an den Nachtzeitraum gehalten wird. Ebenso ist laut des Änderungsvorschlags eine Schank/Speisewirtschaft möglich. Dieses Gewerbe möchten wir aufgrund von Lärm-und Schallschutzgründen und verkehrstechnischer Schwierigkeiten ausgeschlossen haben. Die Versickerung des Oberflächenwassers, ist laut unserem Kenntnisstand, aktuell in der Prüfung bzw. Bearbeitung. Bei einem Gebäudekomplex der geplanten Größe, samt Tiefgarage, ist es uns als Nachbar wichtig zu wissen, wo denn das Regenwasser, Schneeschmelze etc. hingeleitet werden soll und das eine Überschwemmung und Überlastung des Abwassernetzes ausgeschlossen werden kann. Vor allem, da schon in der Vergangenheit, bei Starkregen, der Graben in Richtung Bleiche verstopft war. Somit bitten wir vor Änderung des Bebauungsplanes um ein fertiges Konzept zur Versickerung des anfallenden Oberflächenwassers, vor allem in Bezug auf Starkregen. Der Schallschutz mag für das urbane Wohnen angemessen sein. Kleine Randnotiz, es wurde ebenfalls in Zeiten von Corona gemessen. Wir als direkt betroffene Nachbarn leben aber in einem allgemeinen Wohngebiet gemäß Baunutzungsverordnung. Das bedeutet tagsüber eine DB Grenze von 55 DB und nachts 40 DB. Dies kann schon in den vorliegenden Berechnungen nicht dargestellt werden. Hier muss dementsprechend ein Konzept des Schallschutzes für direkt betroffene Anwohner erarbeitet werden und gemeinsam eine Lösung gefunden werden. Zusätzlich muss im Bebauungsplan eine Vorgabe zur schallabsorbierenden Materialverwendung in Richtung Rote-Kreuz Straße eingetragen werden. Da der Schall, durch den vielbefahrenen Von-Somnitz-Ring, schon jetzt, durch die vorhandenen umliegenden Gebäude, stark reflektiert wird und die Situation durch den Neubau noch einmal verstärkt wird. Wie auch schon bei der ersten „frühzeitigen Bürgerbeteiligung“ angemerkt, sind wir für eine Teilung der Rote-Kreuz Straße. Hier noch einmal der angesprochene Text: (der leider unbeantwortet blieb) „2. Zufahrt zu den Neubauten auf ehemaligen MTV Gelände/Rotes Kreuz Gelände von der vorhandenen Einfahrt Mozartstraße. Dadurch Entlastung der Rot-Kreuz-Straße. Bzw. von der 'halben' Rot-Kreuz-Str. -siehe unter 3. 3. Falls Anbindung der Rote-Kreuz-Straße an Mozartstraße für Kindergartenbesucher hergestellt werden soll, dann Trennung der Rote-Kreuz-Straße durch 'Poller' in Höhe des Schloßberger Hauses, damit der Verkehr vom Kindergarten, Parkplatz Veterinäramt/Physiopraxis/Zahnarztpraxis (Anschrift von.Somnitz-Ring) und kein Durchgangsverkehr zwischen Mozartstraße und Eckermannstraße entsteht. Die verkehrsrechtliche Situation im Bereich Rote-Kreuz-Straße / Eckermannstraße / In den Twieten / Fußgängerüberweg ist derzeit schon brisant. Freundliche Grüße H. Rieckmann 28.7.20“

Hierzu sei noch eine Anmerkung gestattet, warum gibt es die Möglichkeit bei adhorcacy Ideen oder Anmerkungen beizutragen, wenn diese noch nicht einmal beantwortet werden bzw. in das geplante Konzept mit einfließen? Eine weitere Idee wäre die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches (Spielstraße), wenn sich eine Durchfahrtstraße nicht vermeiden lässt. Zu der schon veröffentlichen Idee der Gebäude möchten wir uns nur am Rande äußern. Eventuell wäre hier ein ausgeschriebener Realisierungswettbewerb die richtige Wahl, auch um regionale Architekten zu fordern und zu fördern. In dem aktuellen Vorentwurf spiegelt das Gebäude in keiner Weise den Charakter der TSV Halle wider. Eine Anmerkung noch zum Schluss, auch wenn es sich um einen Vorentwurf handelt, die Anzahl der geplanten Parkplätze kommt uns sehr knapp bemessen vor. Warum werden aktuell für die Kita Mitarbeiter „20 Parkplätze“ im öffentlichen Raum „reserviert“ und sollen erhalten bleiben (Erläuterungsbericht, 5.4, 1.Absatz), aber für Mitarbeiter, Patienten und Kunden m/w/d des Neubaus sollen lt. Planung 15 Parkplätze ausreichen? Die Aussage von Frau Fiss, lt. Protokoll der Sitzung des Planungsausschusses vom 24.06.2021, dass der städtisch verbleibende Bereich südlich des Geltungsbereiches als eventuelle Ausweitung der Parkplätze genutzt werden könnte, obwohl ein Baurecht vorliegt, halten wir für das Schönreden eines schon jetzt erkannten Problems. Wir fordern Sie weiterhin auf, die Entscheidung noch einmal zu überprüfen und die Änderung am Bebauungsplan nicht vorzunehmen.

Dieses Schreiben darf gerne an die entsprechenden Gremien und Ausschüsse weitergeleitet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Heinrich Rieckmann & Tanja Wiechmann

 

Tanja Wiechmann
Reference No.: 2021-05778
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