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Flächenversiegelung , Ausschluss Kellergeschoss und Reduzierung graue Energie

Flächenversiegelung

Zum Schutz der noch vorhandenen Bäume im Schlosspark und zur Verminderung der Gefahren durch Starkregenereignisse ist eine weitere Flächenversiegelung in der Winsener Innenstadt nicht tragbar.

Wenn ein Neubau erfolgen soll, ist eine bereits versiegelte Fläche zu nutzen.

Gründächer können zwar zu einer verzögerten Abgabe des Regenwassers an das Kanalsystem führen. Diese sollten jedoch zusätzlich soweit möglich vorgesehen werden. Gründächer ersetzen keine neue Flächenversiegelung.

Wenn tatsächlich neue Flächen versiegelt werden, müssen andere entsiegelt und renaturiert werden.

Eine Gesamtbilanz des Entwässerungskonzeptes der Innenstadt (auch unter Berücksichtigung weiterer geplanter Versiegelung durch Neubauten) ist zu erstellen.

Gleichzeitig ist im Gegenzug -ebenfalls als Klimafolgenanpassung- der Grundwasserstand zu beobachten und ggf. auch bei trockenen Phasen eine Rückhaltung des Wassers zu planen. 

Die bisher vorhandenen Bäume sichern in Ihrem Einflussbereich auch eine Haltung des Grundwassers und schützen damit die umliegenden Bäume und bestehende Gebäude mit Pfahlgründung aus Holzpfählen.

 

Ausschluss Kellergeschoss

Der Bebauungsplan muss eine Ausführung mit Untergeschoss/ Kellergeschoss im Bereich des jetzigen Schlossparks ausschließen.

Ein mögliche Grundwasserabsenkung für die Bauphase würde weiteren Bäumen im Schlosspark das Wasser entziehen (von einer Gefährdung der Pfahlgründung des Marstalls mal ganz abgesehen). 

Anderweitige Verfahren zur Erstellung eines möglichen Untergeschosses werden finanziell nicht tragbar sein (bei der öffentlichen Vorstellung gab es unabhängig vom diskutierten Untergeschoss keine belastbare Kostenermitttlung).

Verkleinerung Schlosspark

Der vorhandene Schlosspark verliert einen großen Teil seines sozialökonomischen Wertes. Auch wenn der Neubau im Randbereich erfolgt, werden dadurch Kernbereiche zum neuen Randbereich. Es verbleibt eine Grünfläche, die nicht mehr als Park mit Naherholungseffekt wahrgenommen wird. Dieser Verlust muss durch neue Grünflächen ausgeglichen werden (nicht durch Umnutzung von vorhandenen Grünflächen, sondern Entsiegelung und Neubepflanzung).

Hier kann dann auch eine Bepflanzung erfolgen, die den großen Verlust durch die Fällung der alten Bäume als Kohlenstoffspeicher ausgleicht.

Reduzierung graue Energie

Ein Neubau, der im Betrieb energieeffizient sein wird, hat bis zu seiner Fertigstellung schon zu einer sehr großen Produktion von CO2 geführt (ca. 50 Prozent des Gesamtbedarfs ).

Dies ist generell zu vermeiden und ein Umbau und Sanierung bestehender Gebäude vorzuziehen. Hierfür können Bestandsgebäude entsprechend geprüft werden.

Für einen Neubau sollte die überwiegende Nutzung von nachwachsenden Rohstoffen vorgeschrieben werden, um die CO2 Bilanz zu verbessern.

Klimaschutzkonzept

Die Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes ist für den Bebauungsplan zu berücksichtigen.

Wolters
Reference No.: 2022-10590
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