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Form der Zuwegung des geplanten Baugebietes zum Brackweg

Anbindung geplantes Baugebiet an Brackweg

 

Der städtebauliche Vorentwurf (Präsentation, Seite 5) sieht eine Zuwegung des geplanten Baugebietes zum nördlichen Brackweg vor.

In welcher Form ist die Zuwegung geplant?

Sollte eine verkehrstechnische Anbindung auch für öffentlichen PKW- und während der Bauphase möglicherweise sogar für LKW-Verkehr freigegeben werden, so ist mit einer erheblichen Beeinträchtigung der bisherigen Anwohner im Brackweg – insbesondere auf dem Teilstück Zuwegung Baugebiet bis Hoopter Straße – zu rechnen.

Es gilt sicherzustellen, dass die Zuwegung Brackweg – Baugebiet grundsätzlich und dauerhaft maximal als Fuß- und Radweg ausgeführt wird.

Schulze
Reference No.: 2020-02136
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