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3. Areal Alte Stadtschule (Bildungscampus) und ehem. MTV Halle

Alte Stadtschule und ehem. MTV-Halle

I - Entwicklung und aktueller Stand:

Im Umfeld der Alten Stadtschule mit Kita und geplantem integrativem Sport- und Begegnungszentrum „SpielRaum Bleiche“ bietet sich die Chance, durch die Aktivierung weiterer Flächenpotenziale einen räumlich gefassten und geschützten Bildungscampus zu formen (siehe dazu  Rahmenplan S. 92 und 110 ff.). Zur Erreichung dieses Zieles müssen die Schulflächen erweitert werden, ein Erfordernis, das auch angesichts der erwarteten Schülerzahlen und besonderen Aufgaben der zentral gelegenen Alten Stadtschule mittelfristig zu organisieren ist. Im südlichen Bereich der sog. Bleiche besteht seit Februar 2019 Planrecht für den integrativen Sporthallen-Ersatzbau, der vorbehaltlich Bescheid durch zwei verschiedene Bundesprogramme gefördert wird. Zielkonflikte ergeben sich aus den Bedarfen einer mittig im Bereich gelegenen alteingesessenen Hausarztpraxis mit monatlich über 2.000 Patienten und anliegendem Wohnhaus. Die erschließende Wohnstraße In den Twieten ist eine fußläufige Verbindung zum nördlich gelegenen Schanzenhofparkplatz und erzeugt zusammen mit dem bis zur Praxis möglichen Pkw-Verkehr ein erhebliches Sicherheitsrisiko für den laufenden Schulbetrieb, zumal die Praxis mittelfristigen Erweiterungsbedarf hat. Die Stadt hat ein Interesse daran, die ärztliche Versorgung insbesondere in zentralen Lagen dauerhaft zu erhalten und wo nötig zu verbessern und strebt daher einen Tausch mit Flächen der ehemaligen MTV-Halle und ggf. angrenzender Teilbereiche südlich der Eckermannstraße an, um beiden Akteuren (Schule und Praxis) die notwendigen Entwicklungen zu ermöglichen.

 

II - Ausrichtung und Planung für 2020/21:

Die  mögliche Ausgestaltung eines Flächentausches einschließlich der auf der zu veräußernden Fläche vorgesehenen Planung werden in den politischen Gremien vorberaten und mit hoher Priorität weiter bearbeitet. Weiterentwickelte Lösungen wie auch die konkretisierten Bedarfe der Alten Stadtschule sollen den Gremien im Laufe des Jahres 2020 erneut zur Befassung vorgelegt werden. Für die Errichtung eines Schulerweiterungsbaus sollen Mittel aus der Kreisschulbaukasse eingeworben werden, diese belaufen sich in der Regel auf 1/3 der notwendigen (und somit förderfähigen) Kosten, wovon 50 % als Zuwendung und 50 % als Darlehen gewährt werden.

Weiterhin wird geprüft werden, ob für entsprechende Gebäudeteile weitere Fördermittel aus der Städtebauförderung eingeworben werden können. Die Planung soll in den kommenden zwei Jahren weitergeführt und perspektivisch ab 2023/24 umgesetzt werden. Der Sporthallenbau befindet sich bereits im Zuständigkeitsbereich des städtischen Hochbaus und soll perspektivisch 2022/23 errichtet werden.

Winsen an der Luhe
Reference No.: 2020-02515
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