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Die hier gestartete erneute  verkürzte  öffentliche  Auslegung  des  Entwurfs gemäß § 4 a (3) i.V. mit § 3 (2) BauGB dient der Information der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplans Winsen Nr. 62 "Naturbad im Eckermannpark".

Bei dieser Information wird der Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung in Bezug auf Planungsabsichten ihrer Gemeinde geboten. Jedermann kann Bedenken und Anregungen vortragen, die in der weiteren Planung erforderlichenfalls berücksichtigt werden können. So können mögliche Konflikte bereits im Vorfeld erkannt und gelöst werden. Inwieweit Ihre Anregungen aufgenommen worden sind, lässt sich dann dem Entwurf entnehmen, der in einem zweiten Schritt der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs 2. BauGB öffentlich ausgelegt wird.

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