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Information

Anlass, Kennzahlen und Ziele der Planung:

Aufstellungsbeschluss für die Aufstellung einer Änderung des B-Plans

Ausschluss von bislang zulässigen gewerblichen Nutzungen, die nicht für eine positive Fortentwicklung des Gewerbegebietes zuträglich sind.

nicht Gegenstand der Planung

beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB (B-Plan der Innenentwicklung)

 30 Jahre nach Erlangung der Rechtskraft für den B-Plan Nr. 30 „Gewerbegebiet Osttangente“ ist eine Feinsteuerung der zulässigen Nutzungen erforderlich, um eine weiterhin positive Entwicklung des Gewerbegebietes gewährleisten zu können.

Ausschluss einer Reihe von derzeit nicht vorhandenen gewerblichen Nutzungen, die mit dem angestrebten Profil des Gewerbegebietes nicht vereinbar sind.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt, das bedeutet:

Artenschutzprüfung erforderlich; Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB entfällt.

Die nach § 13a BauGB optionale frühe Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange wird bewusst durchgeführt werden.

 

 

Contact

Peter-Max Möller

Schloßplatz 1
21423 Winsen (Luhe)

Telephone: 04171-657176

moeller@stadt-winsen.de

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