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Die hier gestartete Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB dient der frühen Information der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplans Roydorf Nr. 8 ´Ilmer Moorweg Süd´ und der 15. FNP-Änderung.
Im Rahmen dieser Beteiligung wird der Öffentlichkeit eine erste Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung in Bezug auf Planungsabsichten ihrer Gemeinde geboten. Es können Bedenken und Anregungen vorgetragen werden, die in der weiteren Planung gegebenenfalls zu berücksichtigen sind. So können mögliche Konflikte bereits im Vorfeld erkannt und gelöst werden. Inwieweit Ihre Anregungen aufgenommen werden konnten, lässt sich dann dem Entwurf entnehmen, der im zweiten Schritt der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs 2. BauGB öffentlich ausgelegt wird.