Information
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Winsen (Luhe) hat in seiner Sitzung am 27.01.2026 beschlossen, die 2. Änderung des Bebauungsplans Pattensen Nr. 9 „Altes Sägewerk“ durchzuführen. Gemäß § 3 Abs. 1 der Neufassung des Baugesetzbuches (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. | S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung soll für die 2. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplans Pattensen Nr. 9 „Altes Sägewerk“ eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt werden.
Der Bebauungsplan besteht aus zwei Geltungsbereichen. Der erste Geltungsbereich befindet sich im Südosten Pattensens zwischen der Pattenser Hauptstraße und der Bahlburger Straße. Es handelt sich um ein Wohngebiet. Der zweite Geltungsbereich liegt südlich des Süderfelds, im Süden Pattensens. Er sollte als Ausgleichsfläche für den ersten Geltungsbereich dienen. Da die Ausgleichsmaßnahmen nicht vollständig umgesetzt wurden, soll der naturschutzfachliche Ausgleich durch die zweite Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplans erfolgen.
Unter folgendem Link finden Sie die vollständigen Unterlagen: https://cloud.stadt-winsen.de/index.php/s/pRi7YBx5AwjD866
Im Zeitraum vom 05.05.2025 bis zum 02.06.2026 sind die Unterlagen einsehbar. Stellungnahmen sollen auf dieser „adhocracy+“-Seite über den Reiter „Beteiligung“ oder per E-Mail an stadtplanung@stadt-winsen.de übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch zu den Öffnungszeiten bei der Stadt Winsen (Luhe), Schlossplatz 1, 21423 Winsen (Luhe) abgegeben werden.

Contact
Charlotte Holla
Stadt Winsen (Luhe)
Geschäftsbereich IV - Stadtplanung und Bauordnung
Schloßplatz 1
21423 Winsen (Luhe)
Telephone: 04171 657-188