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Information

 

Die Bürgerbeteiligung ist ein wichtiger Bestandteil vieler Projekte und bietet Bürgerinnen und Bürgern die Chance, sich zu informieren und einzubringen. Auf dieser Plattform möchten wir Ihnen Gelegenheit geben, sich digital an geplanten Vorhaben und Verfahren zu beteiligen. Neben dem herkömmlichen Weg der Beteiligung eröffnet sich so die Möglichkeit, orts- und zeitungebunden Anregungen und Ideen zu kommunizieren.

Die vollständigen Unterlagen können über die Cloud der Stadt Winsen (Luhe) mit Hilfe des nachfolgenden Links abgerufen werden: Cloudlink - hier klicken.

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Winsen (Luhe) hat in seiner Sitzung am 17.02.2022 die Aufstellungsbeschlüsse für die 54. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Winsen (Luhe) sowie für den Bebauungsplan Stöckte Nr. 8 „Grundschule und Wohnen“ mit örtlicher Bauvorschrift gefasst. Der von der Verwaltung empfohlene Geltungsbereich erstreckte sich von der Hoopter Straße etwa 200 m in westliche Richtung (auf Höhe des Wirtschaftsweges Rohrleuen) und beinhaltete das Flurstück 42/2 sowie teilweise die Flurstücke 42/1 und 43. Die politischen Gremien der Stadt Winsen (Luhe) beantragten daraufhin, den Geltungsbereich nach Westen bis zum angrenzenden Wirtschaftsweg zu erweitern und die Integration eines Sportplatzes „Kampfbahn Typ C“ in das Plangebiet zu prüfen.

Im Zuge des Planungsprozesses stellte sich heraus, dass zusätzlich verschiedene nördlich, östlich sowie westlich außerhalb des Plangebietes gelegene Teilbereiche in den Geltungsbereich aufgenommen werden müssen, um eine effiziente und funktionierende städtebauliche Planung aufstellen zu können und die Vorgaben übergeordneter Planungen (z. B. Regionales Raumordnungsprogramm) einhalten zu können. Der Geltungsbereich des zugrunde liegenden Bauleitplanverfahrens musste vor diesem Hintergrund modifiziert werden.

Mit Hilfe des Bebauungsplanes Stöckte Nr. 8 „Grundschule und Wohnen“ soll das Baurecht für eine dreizügige Grundschule mit Zweifeldsporthalle, einen Sportplatz sowie ein Wohnbaugebiet mit etwa 55 Wohneinheiten geschaffen werden.

Der modifizierte Aufstellungsbeschluss und der Entwurfsbeschluss für das Parallelverfahren 54. FNP-Änderung und B-Plan Stöckte Nr. 8 "Grundschule und Wohnen" wurden im Planungsausschuss am 05.09.2024 empfohlen und im Verwaltungsausschuss am 19.09.2024 beschlossen.

Geltungsbereich der 54. FNP-Änderung und des B-Plans Stöckte Nr. 8:Geltungsbereich

54. FNP-Änderung Planzeichnung:54. FNP-Änderung Planzeichnung

B-Plan Stöckte Nr. 8 - Städtebaulicher Entwurf:Städtebaulicher Entwurf

B-Plan Stöckte Nr. 8 - Planzeichnung und zugehörige Legende:B-Plan Stöckte Nr. 8 - PlanzeichnungB-Plan Stöckte Nr. 8 - Legende

B-Plan Stöckte Nr. 8 - Textliche Festsetzungen:Textliche Festsetzungen 1Textliche Festsetzungen 2Textliche Festsetzungen 3Textliche Festsetzungen 4Textliche Festsetzungen 5Textliche Festsetzungen 6Textliche Festsetzungen 7Textliche Festsetzungen 8

Contact

Herr Jannik Peters

Stadt Winsen (Luhe)
Geschäftsbereich IV - Stadtplanung und Bauordnung
Schloßplatz 2
21423 Winsen (Luhe)

Telephone: 04171 657-266

jpeters@stadt-winsen.de

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