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Information

Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (bspw. Feuerwehr, Polizei, Müllabfuhr, Fachbehörden) und der Öffentlichkeit ist ein wichtiger Bestandteil der Planung, um in einem frühen Stadium die Anregungen und Anforderungen, in Form von Stellungnahmen, an das Vorhgaben zu sammeln und sie gegeneinander abzuwägen.

Jeder Person, die Ihrer Stellungnahme den Namen und Adresse beifügt bekommt das Abwägunsergebnis zu Ihrer Stellungnahme zugeschickt. Des Weiteren werden alle Stellungnahmen inklusiver Abwägungsergebnis in einer annonymisierten Liste dokumentiert und können in der Stadtverwaltung im Bereich Stadtplanung eingesehen werden.

Die Erkenntnisse aus den Stellungnahmen werden in den sogenannten Entwurfsbeschluss eingearbeitet, welcher ein weiteres Mal den Behörden sowie der Öffentlichkeit zur Stellungnahmen präsentiert wird.

Die vollständigen Unterlagen sind über die Stadt Winsen Cloud mit Hilfe des nachfolgenden Links abrufbar: Zu den Unterlagen

Konzept der neuen Stadtbibliothek 

Im Erdgeschoss sind das Foyer mit allen dazugehörigen Funktionen, der Kinderbereich sowie die Personalräume geplant. Im ersten Obergeschoss liegen die Haupt- Medienflächen mit der Belletristik und den Sachmedien. Zudem sind hier die Auskunft, ein Lese-Café mit Terrasse sowie Gruppenarbeitsräume und Räumlichkeiten für Workshops vorgesehen. Das zweite Obergeschoss nimmt die Bereiche Jugend, Film und Musik auf. Die Veranstaltungsfläche sowie alle erforderlichen Nebenräume sind im Untergeschoss untergebracht. Der Veranstaltungsraum kann durch seine Lage und Erschließung auch von Dritten genutzt werden.  

Politischer Beschluss

Der Kulturausschuss vom 27.04.2021 hat sich einstimmig für die weiteren Verfahrensschritte zum Neubau einer Stadtbibliothek ausgesprochen, der Verwaltungsausschuss hat in der Sitzung vom 11.05.2021 dazu einstimmig den entsprechenden Beschluss gefasst. Zusätzlich zum Ankauf notwendiger Grundstücke und der Fortführung konzeptioneller Überlegungen muss das Bauplanungsrecht an dem Standort angepasst werden. Hiervon sind zwei Bebauungspläne betroffen:

  1. Winsen Nr. 17 „Hinter den Höfen“
  2. Winsen Nr. 14 „Bahnhofstraße“ , 2. Änderung

Mit einem späteren Satzungsbeschluss des neuen Bebauungsplanes Winsen Nr. 63 „Neubau Stadtbibliothek“ würden die vorgenannten Bebauungspläne für diesen Bereich jeweils teilaufgehoben werden.

Der aufzustellende Bebauungsplan erfüllt die Voraussetzungen für ein beschleunigtes Verfahren gemäß § 13 a BauGB, das hier zur Anwendung kommen soll (Bebauungsplan der Innenentwicklung). Der neue Geltungsbereich befindet sich innerhalb bestehender Bebauungspläne und ist durch die Ausweisung als Park nicht als Außenbereich sondern als Bereich der Innenentwicklung zu betrachten. Die tatsächliche Nutzung als Freizeit- und Erholungsfläche unterstreicht diesen Sachverhalt.

Ablauf des formellen Verfahrens nach Baugesetzbuch

  1. Aufstellungsbeschluss
    • - Beschluss durch VA 06.07.2021
  2. Frühzeitige TöB- und Öffentlichkeitsbeteiligung
    • TöB Beteiligung: 07.03. - 04.04.2022
    • Öffentlichkeit: 19.04.2022, 18:00 Uhr, Marstall
    • Onlinebeteiligung bis 04.05.2022
  3. Entwurfsbeschluss
    • - Planungsausschuss
    • - Verwaltungsausschuss 
  4. formelle Beteiligung
    • - TöB Beteiligung
    • - Öffentlichkeit
  5. Stellungnahmen/Abwägungsbeschluss (ggf. Satzungsbeschluss)
    • - Planungsausschuss
    • - Verwaltungsausschuss
    • - Ratssitzung
  6. Bekanntmachung

 

Contact

David Forster

Stadt Winsen (Luhe)
Geschäftsbereich IV – Stadtplanung und Bauordnung
Schloßplatz 2
21423 Winsen (Luhe)

Telephone: 04171 657-166

forster@stadt-winsen.de

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