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Terms of use

§ 1 – Anbieter, Inhalt des Angebots

Die Wählergemeinschaft "ZUSAMMEN für Tostedt" (im Folgenden "ZUSAMMEN" / Sitz: 21255 Wistedt) nutzt die Plattform "adhocracy.plus" ("Anbieter"), um es ihren Mitgliedern zu ermöglichen bestimmte Themen bereits online zu diskutieren, abzustimmen und zu priorisieren. Dies soll die Entscheidungsprozesse in der Wählergemeinschaft deutlich vereinfachen und beschleunigen.

§ 2 – Zugangsvoraussetzungen, Registrierung

(1) Zugangsvoraussetzung für die Beteiligungsprozesse von ZUSAMMEN sind eine Mitgliedschaft in der Wählergemeinschaft sowie die Registrierung auf der Plattform "adhocracy.plus".

(2) Für jeden Nutzer ist nur eine Registrierung zulässig. Eine stellvertretende oder treuhänderische Registrierung für Dritte ist unzulässig. 

§ 3 – Beteiligung, Rechteeinräumung

(1) Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, nur solche Beiträge einzureichen, die von ihm persönlich verfasst worden sind und auf seinen persönlichen Überzeugungen und Überlegungen beruhen.

(2) Soweit in einem Verfahren nicht abweichend gekennzeichnet, wird ein Beitrag eines Teilnehmers auf der Plattform zusammen mit dem Teilnehmernamen veröffentlicht, so dass der Beitrag Teil der öffentlichen Diskussion des Verfahrens werden kann.

(3) Der Teilnehmer räumt dem Anbieter und ZUSAMMEN das Recht ein, alle Bestandteile des Beitrags (Texte, Bilder, audiovisuelle Inhalte und sonstige Daten) unter Nennung seines Teilnehmernamens zu veröffentlichen, zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen und auch anderweitig zu verbreiten, zum Beispiel in gedruckter Form zur Dokumentation des Verfahrens. Die Einräumung erfolgt als zeitlich und geografisch uneingeschränktes, einfaches Recht.

(4) Der Teilnehmer garantiert dem Anbieter und der Organisation, über alle erforderlichen Rechte an allen Bestandteilen seines Beitrags zu verfügen; dies betrifft auch Persönlichkeitsrechte von Personen, die in etwaig eingereichten Fotos, Video- oder Audiodateien abgebildet bzw. wiedergegeben werden. Der Teilnehmer stellt den Anbieter und die Organisation von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen etwaiger Rechtsverletzungen durch den Beitrag erheben. Der Freistellungsanspruch umfasst auch die in einem solchen Zusammenhang erforderlich werdenden Kosten einer angemessenen Prüfung und ggf. Rechtsverteidigung, es sei denn, dass der Teilnehmer die Beanstandung des Dritten nicht zu vertreten hat.

(5) Die Rechteeinräumung erfolgt unentgeltlich.

§ 4 – Qualitätssicherung

(1) ZUSAMMEN kann von der Veröffentlichung eines Beitrags absehen oder einen veröffentlichten Beitrag von der Plattform entfernen, wenn sie nach freiem Ermessen der Überzeugung ist, dass der Beitrag der angestrebten sachlichen Auseinandersetzung im jeweiligen Verfahren nicht dienlich ist. Das ist insbesondere der Fall, wenn ein Beitrag

– nicht mit dem Thema des Verfahrens zusammenhängt,

– sich in der Wiedergabe von Meinungen oder sonstigen Äußerungen Dritter erschöpft, ohne eine eigene Meinung des Teilnehmers erkennen zu lassen,

– in Inhalt oder Form beleidigenden Charakter hat, der auch unter Berücksichtigung der Meinungsfreiheit nicht zu tolerieren ist,

– eine Rechtsverletzung enthält oder darstellt, etwa Verleumdung, üble Nachrede, Volksverhetzung, Nötigung, Erpressung, Bedrohung oder Verstöße gegen das Urheberrecht, Markenrecht oder Persönlichkeitsrecht.

§ 5 – Beendigung des Nutzungsverhältnisses

(1) Jede Partei kann jederzeit ein Nutzungsverhältnis durch Mitteilung in Textform ordentlich kündigen. Soweit der Anbieter auf der Plattform eine technische Funktion zur Kündigung durch einen Nutzer bereitstellt, ist auch diese formwahrend.

(2) Die Beendigung eines Nutzungsverhältnisses durch einen Teilnehmer berührt nicht die dem Anbieter und den Organisationen bis dahin eingeräumten Rechte an Beiträgen des Teilnehmers; diese gelten vielmehr fort. Unberührt bleiben gesetzlich unabdingbare Rechte des Teilnehmers, etwa auf Rückruf seiner Rechte, auf Widerruf oder auf Kündigung aus wichtigem Grund.

(3) Beiträge eines Teilnehmers bleiben auch nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses auf der Plattform öffentlich zugänglich, jedoch wird der mit einem Beitrag ursprünglich veröffentlichte Teilnehmername entfernt und durch einen Hinweis ersetzt, dass der verfassende Teilnehmer nicht mehr auf der Plattform aktiv ist.

(4) Die Plattform wird auf unbestimmte Zeit betrieben; ein Anspruch der Nutzer auf unbegrenzte Laufzeit oder auf eine bestimmte Verfügbarkeit („Up-time“) besteht nicht.

§ 7 – Änderungen der Nutzungsbedingungen

(1) Von Zeit zu Zeit kann es erforderlich werden, diese Nutzungsbedingungen anzupassen. In einem solchen Fall wird ZUSAMMEN dem Nutzer die vorgesehene Änderung mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail ankündigen.

(2) Wenn der Nutzer nicht in Textform binnen vier Wochen ab Zugang der Ankündigung widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. ZUSAMMEN wird den Nutzer auf diese Rechtfolge der stillschweigenden Zustimmung in der Ankündigung besonders hinweisen.

(3) Widerspricht der Nutzer der angekündigten Änderung fristgerecht, so tritt die Änderung in Bezug auf diesen Nutzer nicht in Kraft.

§ 8 – Anwendbares Recht

Die Nutzung der Plattform unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts. Diese Rechtswahl gilt nicht, soweit sie zwingende gesetzliche Rechte eines Verbrauchers mit ständigem Aufenthalt im Ausland einschränken würde.

Stand: 08. Juni 2021

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