Bebauungsplan Pattensen Nr. 12 "Allernweg" - Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung für das Bauleitplanverfahren Pattensen Nr. 12 "Allernweg"
Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (bspw. Feuerwehr, Polizei, Müllabfuhr, Fachbehörden) und der Öffentlichkeit ist ein wichtiger Bestandteil der Planung, um in einem frühen Stadium die Anregungen und Anforderungen, in Form von Stellungnahmen, an das Vorhaben zu sammeln und sie gegeneinander abzuwägen.
Jeder Person, die Ihrer Stellungnahme den Namen und Adresse beifügt bekommt das Abwägungsergebnis zu Ihrer Stellungnahme zugeschickt. Des Weiteren werden alle Stellungnahmen inklusiver Abwägungsergebnis in einer anonymisierten Liste dokumentiert und können in der Stadtverwaltung im Bereich Stadtplanung eingesehen werden.
Die Erkenntnisse aus den Stellungnahmen werden in den sogenannten Entwurfsbeschluss eingearbeitet, welcher ein weiteres Mal den Behörden sowie der Öffentlichkeit zur Stellungnahme präsentiert wird.
Allgemeine Informationen
Die Stadt Winsen (Luhe) verfolgt das Ziel, vielfältigen Wohnraum herzustellen, um so auf die Folgen des demografischen Wandels zu reagieren und der hohen Nachfrage nach Wohnraum und Bauland zu begegnen. Die Lage in der Metropolregion Hamburg übt hierbei zusätzlichen Druck auf den Winsener Wohnungsmarkt aus. Insbesondere in den Winsener Ortsteilen fehlt es an heterogenen Wohnraumangeboten. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Pattensen Nr. 12 „Allernweg“ soll daher ein allgemeines Wohngebiet mit ortsangepasster heterogener Bebauung entstehen.
Der Aufstellungsbeschluss für das Bauleitplanverfahren erfolgte am 18.03.2021 durch den Verwaltungsausschuss der Stadt Winsen (Luhe). Es folgte der Beschluss zur Änderung der Verfahrensart vom formellen Verfahren zum beschleunigten Verfahren nach §13 BauGB am 17.02.2022. Das Plangebiet ist am nordöstlichen Ortsrand Pattensens verortet und grenzt im Westen an das Baugebiet „Heuberg“. Im Norden und im Osten geht es in die Feldmark über. Im südlichen Bereich wird das Plangebiet durch die zukünftige Erschließungsstraße „Allernweg“ begrenzt. Diese führt im westlichen Verlauf an die Kreisstraße Blumenstraße (K8), in östliche Verlängerung wird der Allernweg zum Pattenser Bruchweg und erfüllt die Funktion eines Wirtschaftsweges. Der aktuelle Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 5,3 ha. Hier soll ein durchmischtes Wohnquartier als allgemeines Wohngebiet mit Ein-/Zweifamilienhausbebauung sowie mit Doppel-, Reihen- und wenigen Mehrfamilienhäusern entstehen. So sollen etwa 60 bis 65 Wohneinheiten für unterschiedliche Bedürfnisse errichtet werden.
Laut dem Flächennutzungsplan werden die überwiegenden Flächen innerhalb des Geltungsbereichs als Wohnbaufläche ausgewiesen. In der südlichen Spitze wird ein Teilstück als gemischte Baufläche deklariert und die Flächen im Bereich der Bestandsbäume als Schutzgebiet gekennzeichnet. Die im Osten liegenden Teilflächen sind als Flächen für die Landwirtschaft und Suchraum für Ausgleichsmaßnahmen ausgewiesen. Der Flächennutzungsplan wird im Nachgang an das Bauleitplanverfahren berichtigt.
Als besonderes Merkmal des Plangebiets stellt sich zum einen die Nähe zum Windpark Pattensen/ Scharmbeck dar. Das nächstgelegene Windrad liegt in ca. 1 km Entfernung. Somit liegt das Plangebiet nicht innerhalb der in Niedersachsen empfohlenen harten Tabu-Zone im Umkreis von 400m, bzw. der zweifachen Anlagenhöhe. Zum anderen erstreckt sich mittig im Plangebiet eine Baumreihe in Nord-/Südausdehnung aus mehreren älteren und großkronigen Eichen. In einem Gutachten zur Erhaltungswürdigkeit der Eichen wurden insgesamt 29 Bäume untersucht und bewertet. 15 der Bäume wurden als erhaltenswürdig, 8 als bedingt erhaltenswürdig und 6 als nicht erhaltenswürdig, bzw. nicht erhaltensfähig eingestuft. Letztere Eichen sind entweder bereits abgestorben oder ihnen fehlen die notwendigen Bedingungen für eine gesunde Entwicklung. Durch eine angepasste Planung soll ermöglicht werden, dass die erhaltenswerten und bedingt erhaltenswerten Eichen möglichst erhalten bleiben können und in die Planung integriert werden.
Contact for questions
Bea Westermann
Stadt Winsen (Luhe)
GB IV Stadtplanung und Bauordnung
Schloßplatz 1
21423 Winsen (Luhe)
Telephone: 04171 657 255
Email WebsiteOnline participation
Brainstorming
Hier können Ideen, Hinweise und Anregungen angelegt werden.
Final Results
Die hier gestartete Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB dient der frühen Information der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplans Pattensen Nr. 12 "Allernweg".
Bei dieser Information wird der Öffentlichkeit eine erste Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung in Bezug auf Planungsabsichten ihrer Gemeinde geboten. Jedermann kann Bedenken und Anregungen vortragen, die in der weiteren Planung erforderlichenfalls berücksichtigt werden können. So können mögliche Konflikte bereits im Vorfeld erkannt und gelöst werden. Inwieweit Ihre Anregungen aufgenommen worden sind, lässt sich dann dem Entwurf entnehmen, der in einem zweiten Schritt der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs 2. BauGB öffentlich ausgelegt wird.