Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung: 61. Änd. FNP, B-Plan Borstel Nr. 11 „Feuerwehrneubau Neulandsweg"
61. Änderung des Flächennutzungsplans, Bebauungsplan Borstel Nr. 11 „Feuerwehrneubau Neulandsweg"
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Winsen (Luhe) hat in seiner Sitzung am 02.05.2024 beschlossen, den Bebauungsplan Borstel Nr. 11 „Feuerwehrneubau Neulandsweg“ aufzustellen und parallel den Flächennutzungsplan zu ändern. Gemäß § 3 Abs. 1 der Neufassung des Baugesetzbuches (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung soll für den o.g. Bebauungsplan eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt werden.
Der voraussichtliche Geltungsbereich ist im anliegenden Plan dargestellt.
Der Geltungsbereich wird im Westen von den rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Grundstücke Turnhallenweg 19 bis 19b, im Süden vom Neulandsweg, im Osten von einem Graben und im Norden von der freien Landschaft begrenzt.
Unter folgendem Link finden Sie den Geltungsbereich für das geplante Bauvorhaben sowie die Präsentation zur durchgeführen Öffentlichkeitsbeteiligung vom 11.06.2024 :
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