Öffentlichkeitsbeteiligung B-Plan Scharmbeck Nr. 5 "Photovoltaik an der A 39" 1. Änderung
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB| Bebauleitplanverfahren im Ortsteil Scharmbeck
Die Bürgerbeteiligung ist ein wichtiger Bestandteil der formellen Bauleitplanung. Auf dieser Plattform möchten wir Ihnen Gelegenheit geben, sich digital an geplanten Vorhaben und Verfahren zu beteiligen. Neben dem herkömmlichen Weg der Beteiligung eröffnet sich so die Möglichkeit, orts- und zeitungebunden Anregungen und Ideen zu kommunizieren.
Die vollständigen Unterlagen zum B-Plan Scharmbeck Nr. 5 "Photovoltaik an der A 39" 1. Änderung können über die Cloud der Stadt Winsen (Luhe) mit Hilfe des nachfolgenden Links abgerufen werden: https://cloud.stadt-winsen.de/index.php/s/J6nfc8eYKHsa3DQ
Allgemeine Informationen und Verfahrensgenese
Im Verwaltungsausschuss vom 23.06.2026 wurde der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplans Scharmbeck Nr. 5 „Photovoltaik an der A 39“ gefasst. An dieser Stelle wird über die Planung informiert und Gelegenheit zur Abgabe von Anregungen oder Fragen gegeben.
Für den Solarpark an der A39 wurde ursprünglich eine nördlich der Winsener Landstraße und rund 500 m vom südöstlichen Ortsausgang Luhdorf gelegene Fläche als Kompensationsfläche festgesetzt. Sie bildet den Teilbereich eines Standorts, der im Rahmen der 60. FNP-Änderung "Sonderbaugebiete Windenergie" wiederum als Eignungsfläche für ein Umspannwerk (UW) identifiziert wurde, das zukünftig den nordwestlich bereits betriebenen sowie neu hinzukommenden Windkraftenergieanlagen (WEA) zugeordnet werden soll.
Planungsziel ist es, die ursprüngliche Ausgleichsfläche auf die neue Ausgleichsfläche zu verlagern. Der spätere Bau eines Umspannwerks sowie ggf. weiterer Energieinfrastruktur auf der ursprünglichen Ausgleichsfläche ist als separater Eingriff zu werten, der ebenfalls zu kompensieren ist. Die Kompensation für den Eingriff durch das UW wird jedoch im jeweiligen Genehmigungsverfahren zum Bau der Anlagen zu behandeln sein und ist nicht Teil dieses Planverfahrens.
Die ursprünglich im Bebauungsplan Scharmbeck Nr. 5 zugeordnete Kompensation ist noch nicht umgesetzt und wird im Rahmen des vorliegenden Verfahrens auf eine geeignete alternative und bereits identifizierte Fläche verlagert werden. Die ursprüngliche Ausgleichsfläche ist rund 2,3 ha groß, wird südöstlich von der Winsener Landstraße, nördlich von einer Verlängerung des landwirtschaftlichen Langenbalkenwegs und westlich von landwirtschaftlich genutzten Flurstücken (32/2, 36/1) begrenzt.
Die neue Ausgleichsfläche (Flurstück 336/19 und 337/19, Flur 2, Gemarkung Luhdorf) liegt in räumlicher Nähe südöstlich der ursprünglichen Kompensationsfläche und umfasst rund 6 ha. Für den B-Plan Scharmbeck Nr. 5 werden rund 2,3 ha Ausgleichsfläche benötigt. In der Folge ergibt sich überzählige Ausgleichsfläche, die von der Vorhabenträgerin perspektivisch für weitere Planungen in Anspruch genommen werden kann.
Geplant ist die Umwandlung der vorliegenden Ackerflächen in extensives Grünland und somit eine Biotopaufwertung um zwei Wertstufen. Das mit der UNB des Landkreises Harburg vorberatene Kompensationskonzept wird in dem über den Cloudlink einsehbaren Umweltbericht (zweiter Teil der Begründung) dargelegt
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Inga Fiss | David Forster
Stadt Winsen (Luhe)
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Brainstorming
Hier besteht die Möglichkeit, Ideen und Anregungen bzgl. des Bauleitplanverfahrens des B-Plans Scharmbeck Nr. 5 "Photovoltaik an der A 39" 1. Änderung zu äußern.
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