Öffentlichkeitsbeteiligung 59. Änderung des FNP & B-Plan Pattensen Nr. 12 "Allernweg" mit örtlicher Bauvorschrift
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB| Bebauleitplanverfahren der Wohnbebauung im Ortsteil Pattensen
Die Bürgerbeteiligung ist ein wichtiger Bestandteil der formellen Bauleitplanung. Auf dieser Plattform möchten wir Ihnen Gelegenheit geben, sich digital an geplanten Vorhaben und Verfahren zu beteiligen. Neben dem herkömmlichen Weg der Beteiligung eröffnet sich so die Möglichkeit, orts- und zeitungebunden Anregungen und Ideen zu kommunizieren.
Die vollständigen Unterlagen zum B-Plan Pattensen Nr. 12 "Allernweg" und 59. FNP-Änderung können über die Cloud der Stadt Winsen (Luhe) mit Hilfe des nachfolgenden Links abgerufen werden: https://cloud.stadt-winsen.de/index.php/s/oydREyfjJyBHDjs.
Allgemeine Informationen und Verfahrensgenese
Mit Hilfe des Bebauungsplanes Pattensen Nr. 12 „Allernweg“ soll das Baurecht für ein Wohnbaugebiet mit maximal 48 Wohneinheiten im Bereich der Einfamilien- und Doppelhäuser sowie im Bereich weniger Reihen- und Mehrfamilienhäuser geschaffen werden.
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Winsen (Luhe) hat in seiner Sitzung am 18.03.2021 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Pattensen Nr. 12 „Allernweg“ mit örtlicher Bauvorschrift als sogenanntes Normalverfahren gefasst. Daraufhin wurde der zuvor genannte Aufstellungsbeschluss nach der Novellierung des Baugesetzbuches durch den Verwaltungsausschuss am 17.02.2022 erstmalig modifiziert. Im Rahmen dieser Modifizierung wurden die Verfahrensart auf § 13b BauGB umgestellt und zwei Varianten (Ausgangsvariante und verdichtete Variante) wurden vorgestellt. Die Politik entschied sich für die Weiterverfolgung der Ausgangsvariante. Nachdem zu einem späteren Zeitpunkt eine weitere Fläche zur Verfügung stand, wurde diese im Rahmen eines zweiten modifizierten Aufstellungsbeschlusses in den Geltungsbereich aufgenommen. Gleichzeitig musste die Verfahrensart in diesem Zusammenhang auf das Normalverfahren umgestellt werden, da am 18.07.2023 das wegweisende Urteil des Bundesverwaltungsberichts zur Unvereinbarkeit des § 13 b BauGB mit dem Europarecht erging. Den zuvor genannten zweiten modifizierten Aufstellungsbeschluss hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 05.03.2024 gefasst. Da die in den Geltungsbereich aufgenommene Fläche nicht der Darstellung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Winsen (Luhe) entspricht, fasste der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 05.03.2024 ergänzend den Aufstellungsbeschluss für die 59. Änderung des Flächennutzungsplanes. Im Zuge der Erschließungs- und Entwässerungsplanung wurden weitere räumliche Erfordernisse zur Sicherung einer funktionierenden Planung erforderlich. Sowohl der Geltungsbereich der 59. FNP-Änderung als auch der des B-Plans Pattensen Nr. 12 „Allernweg“ müssen daher geändert werden. Die Änderungen sind in beiden Fällen nicht signifikant und beschränken sich auf kleinteilige Verschiebungen der Grenzen zu Gunsten der Erschließungs- und Entwässerungsplanung im Bereich der westlichen Quartierseinfahrt vom Allernweg in die Planstraße A.
Aufgrund der im vorherigen Absatz beschriebenen Modifizierungen der Aufstellungsbeschlüsse sowie der mehrfachen Umstellung der Verfahrensart bzw. der späteren Fassung des Aufstellungsbeschlusses für die 59. FNP-Änderung wurden die Träger öffentlicher Belange (TÖB) zu zwei Zeitpunkten beteiligt. Die erste frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange fand im Zeitraum vom 20.09. bis 12.10.2022 statt. Die zweite TÖB-Beteiligung wurde vom 06.10. bis 06.11.2025 durchgeführt. Neben den Trägern öffentlicher Belange wurde auch die Öffentlichkeit zwei Mal beteiligt: Die erste frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand am 19.09.2022 ab 18 Uhr im Dorfraum Pattensen, Blumenstraße 2, 21423 Winsen (Luhe) statt. Die Einreichung von Stellungnahmen war bis zum 04.10.2022 möglich. Die zweite frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand im Zeitraum vom 06.10. bis 06.11.2025 statt.
Die verwaltungsinterne Checkliste „Klimaschutz in der Bauleitplanung“ wurde im Zuge der Planaufstellung berücksichtigt und angewendet. Einzelne Aspekte der Liste wurden im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit und die Bauherrenfreiheit gegenüber dem tatsächlichen, positiven Mehrwert als Klimaschutzmaßnahme geprüft und entsprechend abgewogen.
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Bea Westermann | Jannik Peters
Stadt Winsen (Luhe)
Schloßplatz 1
21423 Winsen (Luhe)
Telephone: 04171 657-255
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Brainstorming
Hier besteht die Möglichkeit, Ideen und Anregungen bzgl. des Bauleitplanverfahrens der 59. FNP-Änderung sowie des B-Plans Pattensen Nr. 12 "Allernweg" zu äußern.
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